Schulkindbetreuung: AfD-Fraktion beantragt Vertagung der Gebührenerhöhung und Einführung eines Reduzierungsmodells auf Grundlage der aktuellen Gebühren
(Schorndorf, 28.09.2020) Angesichts der Corona-Krise, die viele mittelständische und geringverdienende Familien mit Existenzsorgen plagt, lehnt die AfD-Fraktion im Gemeinderat Schorndorf die Erhöhung der Gebühren bei der Schulkindbetreuung ab. Bei der kommenden Sitzung des Gemeinderats am 01.10.2020 in der Barbara-Künkelin-Halle steht unter anderem eine zehnprozentige Erhöhung der Betreuungsentgelte auf der Tagesordnung.
Hierzu erklärt der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Gemeinderat Schorndorf, Lars Haise, der auch an den Vorberatungen im Verwaltungs- und Sozialausschuss teilgenommen hat: „Viele mittelständische und geringverdienende Familien sind durch die Corona-Krise von Kurzarbeit betroffen und akut von Arbeitslosigkeit bedroht. Dabei sind Familien mit Kindern und Alleinerziehende in besonderer Weise vielfach vom Armutsrisiko gefährdet. Diese Ängste sollten nicht mit weiter steigenden Gebühren bei der Schulkindbetreuung zugespitzt werden. Familien benötigen in diesen Zeiten Entlastungen und keine zusätzlichen Belastungen! Angesichts der besonderen Lage, in der wir uns gesamtgesellschaftlich befinden, kann im Umgang mit Gebühren und insbesondere deren Erhöhung nicht einfach zur Tagesordnung übergegangen werden als ob es überhaupt keine Krise gibt.“
Die AfD-Fraktion lehnt den Verwaltungsvorschlag allerdings nicht in Gänze ab. Neben den Gebührenerhöhungen schlägt der Fachbereich Schulen und Vereine ein einheitliches Reduzierungsmodell vor. „Dieses Reduzierungsmodell, das für alle Einrichtungen der Schulkindbetreuung gleichermaßen gelten soll, wollen wir ab dem Schuljahr 2021/2022 auf die aktuell gültigen Gebühren anwenden“, führt AfD-Stadtrat Ulrich Bußler weiter aus. Nach dem neuen Reduzierungsmodell, das die Verwaltung vorschlägt, sollen bei der Kernzeitbetreuung und den ergänzenden Betreuungsangeboten der Ganztagsgrundschulen für die Entgeltberechnung die im Haushalt lebenden kindergeldberechtigten Kinder berücksichtigt werden. Davon profitieren dann auch Eltern, deren Kinder nicht an der gleichen, sondern auch an einer anderen Schule in der Stadt betreut werden. Ulrich Bußler: „Laut der Verwaltungsdrucksache sollen dann 90 Prozent der Eltern von dem neuen Reduzierungsmodell profitieren können. Das begrüßen wir ausdrücklich!“
Der Antrag der AfD-Fraktion sieht einen einjährigen Aufschub möglicher Gebührenerhöhungen vor. „2021, wenn die Auswirkungen der Corona-Krise auf Mittelstand und Geringverdiener besser eingeordnet werden können, sollen die Gebühren dann noch einmal bewertet werden, sodass die nächstmögliche Gebührenerhöhung nach dem Vorschlag der AfD – so sie dann stattfände – für das Schuljahr 2022/2023 vorgesehen ist“, so Fraktionschef Lars Haise, der abschließend noch anmerkt, dass die AfD dann auch bei einer Wiedervorlage die soziale und finanzielle Situation der Familien ganz genau im Blick haben wird.