Offener Brief zur Liste auffälliger Asylbewerber in Tübingen an den Landesdatenschutzbeauftragten Dr. Stefan Brink

Sehr geehrter Herr Dr. Brink,

mit Interesse verfolge ich Ihre Arbeit und danke Ihnen für Ihren Kampf um einen Datenschutz im Sinne der Bürger! Das Thema Datenschutz kann, gerade mit Blick auf die immer tiefergreifende weltweite Verzweigung der Datenströme und die Möglichkeiten neuen Techniken gar nicht hoch genug bewertet werden. Ihre Arbeit nehme ich als bürgernah, transparent und verantwortungsbewusst ausgeübt wahr.

Dabei muss meines Erachtens der Datenschutz immer den Bürger, also mögliche Opfer von Datenmissbrauch und Datenpannen, schützen. Es ist gut, dass auch dank Ihres Wirkens der Datenschutz ernster genommen wird. Wenngleich es sicher noch Verbesserungsbedarf gibt, wurden große Fortschritte gemacht. Erinnert sei daran, dass der Schütze, der 1968 drei Kugeln auf Rudi Dutschke schoss, dessen Adresse für eine Mark bei der Meldestelle der Polizei erhielt. Hätte damals schon Datenschutz existiert, wäre das Attentat womöglich verhindert oder aber zumindest dessen Ausführung erheblich erschwert worden.

Der Schutz möglicher Opfer und von Rechten der Bürger steht, völlig zu Recht, im Vordergrund eines verantwortungsbewussten Datenschutzes. Umso mehr bin ich über Ihre datenschutzrechtliche Einschätzung mit Blick auf das Vorgehen der Stadt Tübingen und Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) erstaunt. Um die Beschäftigten der Stadt zu schützen, sprich der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers nachzukommen, soll es eine Liste mit durch Gewalt- und Straftaten aufgefallenen Asylbewerbern geben.

Boris Palmer argumentiert laut einem Artikel in der WELT, welchen er auch auf seiner Facebook-Seite eingestellt hat: „Sozialarbeiter müssen wissen, wenn ihre Klienten auf die schiefe Bahn geraten.“ Wenn Asylbewerber „Messerattacken oder Prügeleien zu verantworten haben und wenige Tage später“ einem Sozialarbeiter gegenübersitzen, um beispielsweise einen „Antrag auf verbesserte finanzielle Unterstützung auszufüllen“, müsse der Behördenarbeiter über die kriminelle Vorgeschichte informiert sein. Genauso wichtig wie der Sicherheitsaspekt, sei die Interventionsmöglichkeit: „Welchen Sinn soll Sozialarbeit haben, wenn sie nicht darauf einwirken kann, dass Menschen auf der schiefen Bahn davon abgehalten werden, weitere Straftaten zu begehen?“

Ihre datenschutzrechtliche Verfügung scheint, so wirkt es auf mich, jedoch niemanden zu helfen. Weder den Beschäftigten, die sich nun schlechter vor Gefahren schützen können, noch den straffälligen Asylbewerbern, auf die man jetzt schwieriger einwirken kann. Und auch alle anderen Asylbewerber, die nicht negativ auffallen haben es nicht besser. Mit einer Liste wüsste man, wer Probleme macht und im Umkehrschluss, wer und wie viele es eben nicht tun. Laut Boris Palmer handelt es sich um eine Gruppe von 40 bis 50 Mehrfachauffälligen. Warum diese nun geschützt werden, gleichzeitig aber Präventivmaßnahmen gegen weitere Straftaten nun schlechter ansetzen können und die Beschäftigten sich nun weniger sicher fühlen können, ist nicht begreiflich.

Ich halte das Vorgehen von Boris Palmer gemeinwohlorientiert und vernünftig. Das Abwägen von Gütern ist gerade bei Rechtsfragen wichtig und verständlicherweise nicht unbedingt einfach. Ich bitte Sie daher, Ihre Entscheidung einer eingehenden Prüfung zu unterziehen.

Ich erlaube mir, diesen offenen Brief auf meine Social-Media-Kanäle zu setzen, Herrn Winterling vom Zeitungsverlag Waiblingen zugänglich zu machen und ebenfalls an Herrn Oberbürgermeister Boris Palmer zu übermitteln.

Ich danke Ihnen für Ihr Engagement für den Datenschutz und verbleibe in Erwartung einer positiven Antwort,

Hochachtungsvoll,

Stephan Schwarz
Landtagskandidat für den Wahlkreis 16, Schorndorf