Nach Schlagstockangriff auf einen AfD-Infostand: Acht Monate Haft auf Bewährung – Täterin arbeitet als Kinderpädagogin
(Korb, 11.12.2020) Eine der Verantwortlichen für einen Schlagstockangriff auf einen Infostand der Alternative für Deutschland (AfD) am 4. Mai 2019 in Korb wurde nun vom Amtsgericht Stuttgart zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Bedenklich: Die 28-Jährige ist mehrfach vorbestraft – und arbeitet dennoch als Erzieherin.
Wie aus dem Urteil vom 22. Oktober, welches der AfD vorliegt, hervorgeht, wurde die in Stuttgart wohnhafte Malika Yamina C. aufgrund des damaligen Angriffs wegen Sachbeschädigung, gefährlicher Körperverletzung und des Führens von Waffen belangt (Az. 34 Ds 6 Js41681/19). In das Strafmaß flossen auch zwei weitere Taten ein: Eine Sachbeschädigung im Zusammenhang mit der FDP und das Mitführen eines verbotenen Teleskopschlagstocks bei einer Versammlung.
Dazu erklärt Stephan Schwarz, Landtagskandidat im Wahlkreis Schorndorf und guter Bekannter des damaligen Opfers, welchem bei der gewalttätigen Attacke zwei Finger gebrochen wurden: „Die AfD begrüßt, dass es überhaupt zu einem Urteil gekommen ist und das Verfahren nicht, wie so viele andere, stillschweigend eingestellt wurde. Wenn man sich aber vor Augen führt, dass die Verurteilte bereits Einträge im Bundeszentralregister wegen des Führens von Waffen, Landfriedensbruch, mittäterschaftlichen Landfriedensbruchs und Sachbeschädigung hat, dann kann man sich nur verwundert die Augen reiben: Was muss eigentlich noch alles passieren, um solche Gewalttäter hinter Gitter wandern zu lassen?“
Höchst bedenklich sei aber vor allem, dass die verurteilte Gewalttäterin als Kinderpädagogin arbeite und ihre fragwürdige Weltanschauung bzw. Einstellung zu Gewalt so womöglich an Schutzbedürftige weitergebe. „Deswegen habe ich veranlasst, dass die AfD-Fraktion im Landtag sich der Sache annimmt und mittels einer Kleinen Anfrage versucht, Licht ins Dunkel zu bringen“, so Schwarz weiter. In der Kleinen Anfrage erkundigt sich die AfD-Fraktion nun unter anderem danach, in welcher Einrichtung die Verurteilte beruflich tätig ist, ob selbiger das prall gefüllte Führungszeugnis ihrer Mitarbeiterin bekannt ist, inwieweit die Landesregierung die Betreuung von Kindern unter sechs Jahren durch eine mehrfach auch wegen Gewalttaten vorbestrafte Erzieherin für bedenklich erachtet und wie sie es allgemein verantworten kann, dass linksextreme Gewalttäter mit der Erziehung von Kleinkindern betraut sind. „Es stellt sich die drängende Frage, ob das in der Landesverfassung unter anderem verankerte Recht von Kindern auf gewaltfreie Erziehung im Fall von Frau C. noch gewährleistet ist“, so Schwarz abschließend.
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