Muss das Strafrecht im Bereich der Cyberkriminalität verschärft werden?
Pressemitteilung – Stuttgart, den 10.05.2019
In der vergangenen Woche thematisierte der Staatsanzeiger in seiner Rubrik „Ein Thema – fünf Meinungen“ die Frage: „Muss das Strafrecht im Bereich der Cyberkriminalität verschärft werden?“ Hintergrund der an alle Fraktionen im baden-württembergischen Landtag gestellten Frage ist der Bundesratsantrag des Freistaates Bayern mit dem Ziel, angesichts der vielen in jüngster Zeit bekannt gewordenen Datenleaks die Cyberkriminalität besser zu bekämpfen.
Dazu erklärt die AfD-Landtagsfraktion:
„Bereits im Landtagswahlprogramm 2016 hat die AfD eine konsequente Anwendung und Ahndung durch Strafvorschriften angemahnt. Null Toleranz gegenüber Straftätern lautet die Devise der AfD. Niemals darf sich Verbrechen lohnen. Wenn mittels Cyberkriminalität Millionengewinne winken, aber nur maximal eine dreijährige Haftstrafe droht, geht der Abschreckungscharakter verloren. Daher begrüßt die AfD-Landtagsfraktion die Tatsache, dass Bayern sich der AfD Position anschließt und höhere Strafrahmen fordert.“
Rüdiger Klos MdL | Rechtspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg
„Gesetze greifen zur Ahndung krimineller Handlungen bekanntlich nur, sofern man der Täter überhaupt habhaft wird. Zur Abschreckung taugen sie – wenn überhaupt – nur sehr bedingt. Terroristen halten sich auch nicht an Waffengesetze. Cyberkriminalität ist gewöhnliche Kriminalität (Beleidigung, Verleumdung, Betrug, Einbruch, Diebstahl, Erpressung, Vandalismus, Hehlerei, Spionage etc.) über digitale Netze und Systeme. 1. Bildung: Kaum jemand weiß, was hinter dem Bildschirm seines PCs oder mobilen Endgerät abläuft. Kriminelle haben es gerade deshalb hier besonders einfach. Anwender müssen gezielt aufgeklärt und sensibilisiert werden („Erst denken, dann klicken“). 2. Systemsicherheit: Die IT-Sicherheit wird oft vernachlässigt und technische Möglichkeiten nicht ausgeschöpft – hier wird am falschen Ende gespart. Mehr Aufklärung ist nötig. („Gib Cybercrime keine Chance“). 3. Wir brauchen daher nicht mehr oder neue Gesetze, sondern handlungsfähige Behörden und Strukturen. Der Staat muss hier massiv Kompetenzen aufbauen, beispielsweise spezielle und marktgerecht bezahlte Ermittler sowie Staatsanwaltschaften und Gerichte, die technisch und mit passendem Know How ausgestattet sind, um Cyberkriminalität wirksam ermitteln und bekämpfen zu können.“
Klaus Dürr MdL | Digitalisierungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg