EnBW-Windkraftstandort „Goldboden“ in Winterbach (Schurwald) war Gegenstand der Regierungsbefragung im Landtag
Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) im „Zwiegespräch“ mit AfD-Abgeordneten
Der auf dem Schurwald in Winterbach und Umgebung im Jahr 2017 von der EnBW errichtete und in den Augen eines Großteils der Bürger wegen seiner massiven Eingriffe in Landschaft und Natur sowie wegen den im Realbetrieb entgegen den Prognosen jetzt festzustellenden Schad-Immissionen wie Lärm und Schattenschlag nach wie vor äußerst kritisch betrachtete Windkraft-Standort WN-34 „Goldboden“ war Gegenstand einer am 7. Mai 2020 im Landtag abgehaltenen Regierungsbefragung. Bei der mit rund 30 Minuten außergewöhnlich langen Befragung wurde Umweltminister Franz Untersteller (Grüne) mit einer Reihe kritischer Fragen der AfD-Landtagsabgeordneten Klaus Dürr, der für die AfD Betreuungsabgeordneter des Rems-Murr-Kreises ist, sowie Anton Baron und Udo Stein konfrontiert.
Im Mittelpunkt der Kritik stand die bisher in den Jahren 2018 und 2019 erwirtschaftete, äußerst magere Windstromausbeute, wobei der Goldboden kein Einzelfall für die verfehlte Standortauswahl der EnBW sei, denn alle 13 im windarmen Binnenland Baden-Württemberg mittlerweile von der EnBW betriebenen Windindustriestandorte lägen bei den Ist-Zahlen meilenweit hinter den im Genehmigungsverfahren offensichtlich viel zu optimistisch abgegebenen Prognosen, wie aus der EnBW-Homepage (Quelle: EnBW E-Cockpit) hervorgehe. Dies werfe ein schlechtes Licht auf die Prognosen und bestätige schon lange die von sachverständigen Experten geäußerten Vermutungen, wonach es sich bei den allermeisten für Windkraft-Standorte im windarmen Baden-Württemberg abgegebenen Windprognosen um eine Art „Gefälligkeitsgutachten“ von jeder Haftung ausschließenden „Gutachtern“ aus dem Umfeld der Windkraft-Lobby handele, die einer qualifizierten Nachprüfung durch unabhängige Experten womöglich nicht standhielten und die vor allem deswegen, man könnte auf die Idee kommen, „geschönt“ erstellt würden, um im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren vom Landratsamt eine Genehmigung zu erhalten.
Selbst wenn man berücksichtige, dass das erste Betriebsjahr 2018 am Goldboden noch beeinflusst gewesen sei durch die eine oder andere durch Rotor-Feinjustierung und Tests notwendig gewordenen Betriebsunterbrechung, erreiche die Windstromausbeute trotz gutem Windjahr nur 60 Prozent des Planwerts. Bestätigt werde dies auch durch das desaströse Ergebnis des in den letzten 20 Jahren windreichsten Jahres 2019 in Baden-Württemberg, denn selbst in diesem für Windmüller eigentlich günstigen Jahr sei die Windstromproduktion in 11 von 12 Monaten deutlich unter der Planung gelegen, weshalb nur knapp 20 GWh Windstrom erzeugt worden seien, wodurch der Standort WN-34 um mehr als 20 Prozent unter den Planwerten gelegen habe. Angesichts dieser offensichtlich oft unrealistischen Wirtschaftlichkeitsgutachten fordere die AfD umgehend den Ausschluss von auffällig gewordenen Wind-Gutachtern und die erneute Überprüfung der Gutachten bei den jetzt noch nicht bestandskräftig gewordenen Genehmigungsverfahren, verbunden mit einem unbefristeten Planungs- und Baustopp für alle noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Windkraft-Bauvorhaben, um eine unverhältnismäßig große Zerstörung von Landschaft und Natur infolge von auf möglichen „Fake-Gutachten“ basierten Genehmigungen und anschließendem Bau von Windindustrieanlagen ab sofort und bis auf Weiteres zu unterbinden.