Strafverfahren gegen Lars Haise MdB wegen Verstoßes gegen das KunstUrhG endgültig eingestellt

Schorndorf, 29. Juli 2026. Das Amtsgericht Schorndorf hat am 20. Juli 2026 beschlossen, das Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturhebergesetz (KunstUrhG) gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Lars Haise endgültig einzustellen. Zuvor hatte der Deutsche Bundestag am 11. Juni 2026 die Aufhebung seiner Immunität beschlossen. Hierzu erklärt Lars Haise:

„Mit dem endgültigen Abschluss dieses politisch-motivierten Strafverfahrens seitens der Anzeigenerstatter findet ein ganzes Bündel an Verfahren, mit denen ich während des Bundestagswahlkampfes behelligt wurde – darunter auch zwei Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung, die ebenfalls eingestellt wurden –, seinen Abschluss. Auch dieser Fall zeigt ganz klar: Die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten stellt keine Vorverurteilung dar. Sie muss auch nicht mit einer Verurteilung enden.“