Soziales
Im Sinne einer gesicherten medizinischen Versorgung im Rems-Murr-Kreis bekennen wir uns zu den Klinikstandorten in Winnenden und Schorndorf. Für uns ist eine qualitativ hochwertige Krankenhausversorgung unverzichtbar. Auch stehen wir zu der Grundsatzentscheidung, die Kliniken im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge durch den Landkreis und nicht als gewinnorientiertes Privatunternehmen zu betreiben. Unser Ziel ist es, den Beschäftigten in den Kliniken gute Arbeitsbedingungen und den Patienten eine erstklassige Versorgung zu bieten. Damit steht die bestmögliche Behandlung und Genesung der Patienten im Mittelpunkt unserer Krankenhauspolitik.
Es ist uns wichtig, dass auch im ländlichen Raum weiterhin Arztpraxen existieren, die für die dort lebenden Menschen gut erreichbar sind. Auf kommunaler Ebene kämpfen wir daher dafür, dass Städte und Gemeinden die Ansiedlung niedergelassener Ärzte fördern. Das kann zum Beispiel mit Hilfe von Mietzuschüssen oder der Bereitstellung von öffentlichen Gebäuden geschehen.
Für uns ist die Familienpolitik ein zentrales Element der Sozialpolitik. Daher werden wir dafür kämpfen, dass Familien in den Kommunen, im Kreis und in der Region eine systematische Förderung erhalten, die über die gesetzlich geregelten Fördermaßnahmen hinausgeht. Wir setzen uns dafür ein, dass auf kommunaler Ebene „Leitbilder für eine familienfreundliche Politik“ entwickelt werden.
Im Vordergrund muss das Wohl und die positive Entwicklung der Kinder stehen, die in unserer Zeit in unterschiedlichen Familienverhältnissen aufwachsen. Wir wollen, dass diesen Verhältnissen durch differenzierte pädagogische und beratende Angebote Rechnung getragen wird.
Wir werden im Kreis alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Standards der professionellen Kinder- und Jugendhilfe auch in Zeiten mit geringem Finanzspielraum auf hohem Niveau zu halten. Wir streben an, die vielfältige Beratungslandschaft in Kreis und Kommunen, die Kindern, Jugendlichen, Alleinerziehenden und Familien zur Verfügung steht, auch in finanziell schwierigen Zeiten zu erhalten.
Wir stehen voll und ganz hinter den Pflichtaufgaben, die der Kreis und die Kommunen für Senioren übernehmen. Es ist unser Ziel, die hohen Qualitätsstandards im Feld der Aktivitäten für Senioren aufrecht zu erhalten. Bei den Freiwilligkeitsleistungen im Bereich der Seniorenarbeit ist es unser Ziel, einen breiten Maßnahmenkatalog weiter zu gewährleisten.
Unsere höchste Priorität liegt in der schulischen Bildung unserer Kinder, da sie den Grundstein für die erfolgreiche Zukunft unseres Landes legt. Wir lehnen jegliche Frühsexualisierung unserer Kinder im Bildungs- und Erziehungswesen ab. Wir setzen uns dafür ein, dass alle Schulgebäude im Rems-Murr-Kreis in einen zeitgemäßen Zustand gebracht werden, indem Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen effizient und ohne langwierige Stückelung über Jahre hinweg durchgeführt werden. Um einen reibungslosen Schulbetrieb zu gewährleisten, muss die personelle Ausstattung in den Bereichen Sekretariat und Hausmeister in vollem Umfang sichergestellt werden.
Die Betreuungszeiten an den Grundschulen müssen flexibel für die Eltern entsprechend der Arbeitsrealität gestaltet werden. Die Schulsozialarbeit an den Schulen ist jeweils bedarfsgerecht einzurichten.
Turnhallen für den Schul- als auch Vereinssport dürfen nicht zweckentfremdet werden. Für den Schwimmunterricht soll flächendeckend ein Hallenbad in Schulnähe zur Verfügung stehen.
Unser Kreis soll barrierearm und möglichst barrierefrei sein. Aufgrund der Alterung der Gesellschaft und des berechtigten Wunsches von Menschen mit körperlichen Einschränkungen, ungehindert am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, ist Barrierefreiheit ein zentrales Thema unserer Sozialpolitik. Für Menschen, die mit dem Kinderwagen, dem Rollstuhl, dem Rollator oder einer Gehhilfe unterwegs sind, sind niedrige Treppenstufen oder Straßenschäden eine große Hürde.
Wir wollen die Mobilität von Menschen mit körperlichen Einschränkungen erhöhen, damit sie selbständig ihren Alltag bewältigen können. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen möglichst lange würdevoll im eigenen Haushalt leben können.
In Zeiten von knappen Kassen und Fachkräftemangel in der Pflege geht es uns darum, die Herausforderungen in diesen Feldern im Dialog mit erfahrenen Trägern und Fachleuten aus der Praxis zu erörtern und zu meistern. Dabei sind wir offen für neue Instrumente und Wege. Wo es dem Kreis im Hinblick auf die Betreuung Pflegebedürftiger möglich ist, soll er Bürokratieabbau betreiben. Dabei wird er in der AfD einen starken Partner haben.
Wir setzen uns dafür ein, dass der Kreis bei kleinen Pflegeheimen, die beispielsweise aufgrund der Landesheimbauverordnung von einer Schließung bedroht sind, seinen Ermessensspielraum nutzt und eine Verlängerung ihrer Betriebserlaubnis gewährt, wo er dies nach bestem Wissen und Gewissen tun kann, weil in der Einrichtung nach guter, fachlicher Praxis gearbeitet wird.
Menschen mit rechtmäßigem Aufenthaltstitel (Asylberechtigte oder Kriegsflüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention), die zuvor keinen sicheren Drittstaat passiert haben, sollen in den Arbeitsmarkt integriert werden. Das nützt den Migranten und unserer Gesellschaft.
Die Integration ausreisepflichtiger Personen hintertreibt die Bemühungen, unrechtmäßigen Aufenthalt zu beenden und hat daher zu unterbleiben.
Im Hinblick auf die angespannte Haushaltslage und die restriktive Kostenerstattung des Landes lehnen wir freiwillige Leistungen des Kreises und der Kommunen für Migranten, die es seit 2015 wiederholt gab, wie zusätzlich eingerichtete Buslinien, Taxifahrten, WLAN usw., ab.
Es ist ferner davon auszugehen, dass vielfach nicht erstattungsfähige Gemeinkosten des Landkreises und der Kommunen für Einwanderer in anderen Haushaltstiteln der allgemeinen Verwaltung verschwinden. Deshalb fordern wir im Sinne der Transparenz die Überprüfung entsprechender Zuordnungen der Haushaltsmittel.
Die Verdrängung von Einheimischen auf dem Wohnungsmarkt lehnen wir ab. Anerkannte Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge sollen in Sammelunterkünften bleiben, bis sie entweder durch Arbeit eigenständig Wohnraum finanzieren können oder der Asyl- bzw. Fluchtgrund entfallen ist und es zur Heimkehr kommt. Kreis und Kommunen haben auf die Ausreise Nichtbleibeberechtigter hinzuwirken.